Geplante B2-Umgehung bedroht Naherholungsgebiet

Eine Fahrt auf der B2 durch den Eckentaler Ortsteil Forth ist für jeden Verkehrsteilnehmer problematisch. Wobei die LKW- und PKW-Lenker nur die zähe Durchfahrt bemängeln können, ist die Benutzung des Fahrrads lebensgefährlich. Bis heute hat sich nämlich noch kein Verkehrsplaner um einen durchgehenden Fahrradweg bemüht. Die Anwohner der Forther Hauptstraße, soweit sie nicht schon weggezogen sind, beklagen sich darüber hinaus seit Jahrzehnten über unerträglichen Verkehrslärm.
Erste Planungen und B2-Umgehung von Eschenau
Überlegungen für eine Umfahrung der Eckentaler Ortsteile Eschenau und Forth reichen bis in die siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Ein möglicher Trassenverlauf verlief südlich von Eschenau, durchschnitt Eschenau unterhalb des Eckentaler Rathauses und umging Forth in einem großen Bogen knapp neben dem Kamm des Eckenbergs. Diese naturzerstörerischen Planspiele waren auch für die damalige autohörige Zeit übertrieben und provozierten natürlich den Protest der Umweltschützer.
Es sollte noch bis zum Juli 2008 dauern, bis der erste Abschnitt einer B2- Ortsumgehung von Eckental, nämlich in Eschenau, dem Verkehr übergeben wurde. Politiker und Presse feierten die B2-Umgehung von Eschenau als einen wichtigen Tag für die Entwicklung des Marktes Eckental. Über den Stellenwert dieses Straßenbauwerks für die Entwicklung der Gemeinde Eckental mag man streiten, aber feststeht, dass sich in Eschenau selbst trotz Rückstufung zur Gemeindestraße innerhalb von 12 Jahren überhaupt nichts verändert hat.
Die Machbarkeitsstudie von 2009
Ermutigt durch die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts, wurde schon im Februar 2009 wurde eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Marktes Eckental vom Ingenieurbüro Höhnen & Partner fertiggestellt. Die Einschätzung des Planungsbüros, dass aufgrund topographischer Gegebenheiten eine Ortumfahrung von Forth aus technischer Sicht einfach hergestellt werden könnte und die Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßen -und Wegenetz problemlos zu realisieren wäre, waren eine völlig falsche Einschätzung des Planungsbüros. In der lokalen Presse begeisterten sich die Kommunalpolitiker Konrad Gubo, damals zweiter Bürgermeister, Ilse Dölle und Martin Hofmann für die Trasse der Machbarkeitsstudie. Dagegen formierte sich erster Widerstand bei den Forther Bürgern und dem BUND Naturschutz.
Projektanmeldung der B2 Ortsumgehung Forth und Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030
Im Februar 2014 meldete die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch das staatliche Bauamt Nürnberg, die Ortsumgehung Forth im Zuge der Bundesstraße 2 für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) an. Der Verlauf der vorgeschlagenen Trasse entsprach in Etwa dem Straßenverlauf des Eckentaler Flächennutzungsplans von 2001.
Im März 2016 wurde der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 auf den Weg gebracht. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde klar das Ziel formuliert: „eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für reibungslose Mobilität im Personen- und Güterverkehr“. Das heißt unter anderem für Forth, dass die Erschließung des Raumes zwischen A 9 und A 73 verbessert werden sollte.
Die BN-Ortsgruppe und eine Reihe von Bürgern brachten sehr detaillierte Stellungnahmen ein. So wurde der Flächenverbrauch, die Beeinträchtigung von Biotopen, die zusätzliche Geräuschbelastung, die mangelhafte Nutzen-Kosten- Analyse und fehlerhafte Verkehrsprognosen bemängelt. Zur Enttäuschung der Einsender der Stellungnahmen wurde keines der Argumente berücksichtigt, sodass die Forther Ortsumgehung auf die Liste der Projekte mit vordringlichem Bedarf gesetzt wurde.
Im Januar 2021 sprach sich auch der Kreisausschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt für die Anbindung der Kreisstraße ERH 9 über einen Kreisverkehr an die B2 aus. Dazu muss der Kreisel und die ERH 9 fünf Meter tief eingegraben werden, die Kreisstraße nach Osten verlegt und die neue B2-Trasse in das nach §39, Art. 16 geschützte Heckenbiotop eingegraben werden.
Ist die Zerstörung des Eckentaler Naherholungsgebiets Eckenberg unumgänglich? Aus der Sicht der Verantwortlichen im Eckentaler Rathaus und im Landratsamt Erlangen-Höchstadt führt kein Weg an dieser brutalen Zerschneidung dieses Naherholungsgebiets vorbei. In Eckental fehlt seit Jahrzehnten eine nachhaltig ausgerichtete Siedlungs- und Verkehrspolitik. Stattdessen werden überall in der Marktgemeinde Gewerbe- und Wohngebiete aus dem Boden gestampft, ohne sich um den Verkehrszuwachs Gedanken zu machen. Die gleichen Kommunalpolitiker beschweren sich jetzt, dass LKWs durch Wohngebiete fahren und die Bürger unter dem zunehmenden Autoverkehr zu leiden haben. In der Heimatausgabe der Erlanger Nachrichten wird dazu treffend festgestellt, dass es sich bei dieser sogenannten Ortsumgehung nur um eine moderne Variante des Floriansprinzips handelt.
Gewinner der brutalen Zerschneidung des Eckenbergs wird der überregionale Fernverkehr sein, der laut Bundesverkehrswegeplan 2030 „eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für reibungslose Mobilität“ braucht. Schon fast als Nebeneffekt zu bezeichnen, werden auch einige lärmgeplagte Anwohner der B 2 durch den Eckentaler Ortsteil Forth entlastet.
Auf der Verliererseite stehen die Anwohner von Goethestraße, Dr.-Rolf-Filler-Straße einschließlich Seniorenzentrum Martha-Maria und der Theodor-Heuss-Straße. Und als ganz großer Verlierer steht der Naturraum Eckenberg da, in dem nicht nur in Corona-Zeiten viele Eckentaler Naherholung suchen.
Rettung des Eckenbergs nur durch eine Mobilitätswende!
Die politischen Entscheidungsträger im Marktgemeinderat Eckentals und im Kreisrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt müssen sich für nachhaltigere Veränderungen im Verkehr entscheiden. Dazu muss die Planung der B2-Umgehung von Forth in ein Gesamtkonzept für den Verkehr in Eckental eingebunden werden, das zu weniger Autoverkehr und damit zu geringerem Ausstoß von Kohlendioxid führt.
In diesem Konzept muss der Erhalt von natürlichen Lebensräumen und landwirtschaftlichen Böden höchste Priorität haben. Falls der Neubau eines Verkehrswegs unumgänglich ist, darf er nicht zu zusätzlicher Lärmbelastung der Anwohner und zu Natur- und Bodenzerstörung führen.
Konkret könnte ein alternatives Verkehrskonzept in Eckental folgendermaßen aussehen:
- Verkehrsvermeidung steht vor Straßenneubau, beispielsweise durch den Ausbau der Gräfenbergbahn für Pendler und Verbesserung des innerörtlichen Busverkehrs.
- In allen Eckentaler Ortsteilen fehlen Fahrradwege. In Eckenhaid und Eschenau findet man Fußwege, die für Fahrradfahrer zugelassen sind, aber nach Verkehrsordnung nur im Schritttempo befahren werden dürfen. In die Brander Hauptstraße mündet der Fahrradweg aus Eschenau und stellt eine besondere Gefahrenstelle dar. Mit dem Ausbau von sicheren Fahrradwegen könnten viele innerörtliche Fahrten im Privat-PKW vermieden werden.
- Die Planung der Eckentaler Verkehrswege hat sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Eckentaler Bürger und nicht an den Zielsetzungen des Fernverkehrs (laut Bundesverkehrswegeplan) zu orientieren. Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt von Eschenau, beginnend am westlichen Kreisel bis zur Sparkasse (Gemeindestraße!), sollte sofort begonnen werden. Der Ortskern von Eschenau kann von Durchgangsverkehr entlastet werden, wenn die Staatsstraße 2240 von Neunhof kommend durchgehend Vorfahrt bis zum Anschluss an die B2 erhält. Sollte die B2-Umgehung von Forth realisiert werden, muss schon parallel zum Planfeststellungsverfahren die Ortsdurchfahrt von Forth verkehrsberuhigt und mit sicherem Fahrradweg umgeplant werden.
- Der im Dezember 2020 veröffentlichte Stand der Vorplanung wird zu zusätzlicher Lärmbelastung der Anwohner am Südrand von Forth und zu massiver Natur- und Bodenzerstörung führen. Der vom Markt Eckental und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt favorisierte Kreisverkehr oberhalb des Seniorenheims verschärft die Natur- und Landschaftszerstörung drastisch und kann niemals durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Wir fordern deshalb das Staatliche Bauamt Nürnberg auf, die Planung so zu ändern, dass durch technische Maßnahmen der Eingriff in die Landschaft minimal wird und auch die Lärmbelastung der Anwohner weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte bleibt.