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Durchbruch beim E-Schrott - Probelauf für reparaturbedürftige Geräte

Nach jahrelangen Debatten hat sich die BN-Kreisgruppe mit ihren Vorschlägen für einen ökologisch besseren Weg im Umgang mit Elektroschrott durchgesetzt:  In der Umladestation des Abfall-Zweckverbands ZVA  am Hafen gibt es ab 1. August die Möglichkeit, noch gebrauchsfähige, aber reparaturbedürftige Geräte an Dritte abzugeben.
Bisher war es nur möglich, funktionsfähige Elektrogerät am Hafen in eine Box der GGFA zu geben, die sie dann im Sozialkaufhaus für einen günstigen Preis verkaufte. Reparaturbedürftige Geräte galten als Abfall zur Verwertung, sprich: sie wurden verschrottet und in einzelnen Komponenten recycelt.

Die Kreisgruppe Erlangen des BUND Naturschutz verlangte stattdessen die ökologische Ziel-Hierarchie "Wiederverwendung geht vor Verwertung": Die Umladestation des ZVA Erlangen und Erlangen Höchstadt sollte auch reparaturbedürftige Geräte annehmen und Dritten zur Verfügung stellen, die sie wieder in Gang bringen wollten. Doch der ZVA sah rechtliche Hürden: Nicht gebrauchsfähige Geräte seien laut Elektroschrottgesetz Abfall, und Abfall gehöre in die Verwertung, alles andere sei illegal.

Die Kreisgruppe Erlangen des BUND Naturschutz verlangte stattdessen die ökologische Ziel-Hierarchie "Wiederverwendung geht vor Verwertung": Die Umladestation des ZVA Erlangen und Erlangen Höchstadt sollte auch reparaturbedürftige Geräte annehmen und Dritten zur Verfügung stellen, die sie wieder in Gang bringen wollten. Doch der ZVA sah rechtliche Hürden: Nicht gebrauchsfähige Geräte seien laut Elektroschrottgesetz Abfall, und Abfall gehöre in die Verwertung, alles andere sei illegal.

Das sah auch das bayerische Umweltministeriums anders und bestätigte den Vorschlag des BN. Nach langen Debatten brachte ein Treffen im Umweltministerium in München, an dem Vertreter und Vertreterinnen des BN-Kreisvorstands und der Stadt teilnahmen,   den Durchbruch. Denn das Ergebnis lautete: Die Abgabe an Dritte ist rechtlich möglich, die Kommune kann extra Behälter dafür aufstellen, muss aber nicht. Der ZVA war schließlich bereit, einen Probelauf zu starten.

Seit 1. August 2019 gilt nun folgende Lösung: In der Umladestation werden zwei Boxen aufgestellt: Eine ist wie bisher für "Elektrogeräte zur Wiederverwendung für die GGFA" bestimmt, eine weitere "Zur Wiederverwendung von Privat an Privat, ggf. auch reparaturbedürftige Elektrogeräte". Jede(r) kann sich daraus bedienen, übernimmt damit aber auch die weitere Verantwortung. Einmal in der Woche werden Geräte, die niemand abholte, als Abfall zur Verwertung gegeben.

Der Probelauf soll bis zur nächsten Sitzung des ZVA-Verwaltungsrats im Dezember laufen. Ob er fortgesetzt wird, hängt vom Erfolg ab, also auch von der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger,  ein repariertes Gerät dem Kauf eines  neuen vorzuziehen und unbrauchbare der ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Elektroschrott wegzuschmeißen wäre kontraproduktiv.

Bei Großgeräten, der so genannten weißen Ware, ist die Regelung allerdings aus Sicht des BN noch unbefriedigend. Das gibt es nur die Wahl, sie entweder als Abfall zu behandeln oder, wenn sie noch funktionsfähig sind, der GGFA zu überlassen. Dabei wäre auch hier eine Wiederverwendung (sprich: Reparaturmöglichkeit) vorteilhafter.