Veränderungen im Wiesengrund
Wie wird sich der Erlanger Wiesengrund durch die Stadt-Umland-Bahn verändern? Gegner:innen der StUB sprechen von einer Zerschneidung oder gar Zerstörung. Fakt ist, der Wiesengrund wird schon jetzt von zahlreichen Wegeverbindungen beansprucht: Büchenbacher, Dechsendorfer und Herzogenauracher Damm sowie die Autobahn drei queren und längs liegen A73, Thalermühlstraße,... Es gibt Stromtrassen, Radwege und Wege für die Landwirtschaft. Reine Fußwege sowie Freizeitanlagen und landwirtschaftliche Nutzung tragen außerdem dazu bei, dass man im Landschaftsschutzgebiet Regnitztal aktuell keine unberührte Natur vorfindet.
Die Biotopkartierungen (Stand 2009 bis 2011 auf Bayernatlas öffentlich einsehbar, der noch nicht veröffentlichte Stand 2020 weicht davon nur geringfügig ab) weisen im Regnitzgrund rund um die geplante Trasse der Stadt-Umland-Bahn einige Biotope aus. Diese sollen im Weiteren genauer betrachtet werden.
- Auwälder WA91E0*
Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarz-Erle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen (Salicion albae) an regelmäßig und oft länger überfluteten Flussufern eingeschlossen. Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG §30 bzw. BayNatSchG Art. 23 - Artenreiche Flachlandwiesen GU651E/L
Zum Biotoptyp gehören die arten- und blütenreichen, weitgehend extensiv genutzten Mähwiesen des Arrhenatherion-Verbandes, die die Bedingungen des §30-Schlüssels erfüllen. Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG §30 bzw. BayNatSchG Art. 23 - Sonstiges Extensivgrünland GX00BK
Unter dem Biotoptyp werden Weiden oder Wiesen auf relativ mageren, frischen bis mäßig trockenen bzw. wechseltrockenen bis wechselfeuchten Standorten kartiert, die die Kriterien des §30-Schlüssels für gesetzlich geschütztes Grünland nicht erfüllen. Das Grünland ist durch regelmäßige, aber nicht zu intensive Nutzung geprägt und wird nicht oder nur wenig gedüngt. Die Bestände setzen sich überwiegend aus Arten zusammen, die für Standorte mit mittlerer bis geringer Nährstoffversorgung typisch sind.
Entsprechend der Biotopkartierungen werden mehrere Gebiete mit artenreichen Flachland-Mähwiesen durch die Brücke zerschnitten. Eine Betrachtung, wieweit eine Brücke das darunterliegende Gebiet verändert, erübrigt sich dahingehend, dass darunter der Radschnellweg geführt werden soll. Dadurch wird diese Fläche zwangsläufig versiegelt werden.
Diese Biotope sind nach §30 BNatSchG geschützt. Darin heißt es wörtlich:
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten (...)
(3) Von den Verboten des Absatzes 2 kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.
Dies bedeutet, dass die Eingriffe durch die Baumaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Ausgleichsmaßnahmen leiden in der Regel an zwei Einschränkungen:
- sie sind nicht gleichwertig
- sie erfolgen nicht lokal
Die Gleichwertigkeit leidet oft darunter, dass zwar in der Anzahl gleichwertig ersetzt wird, aber oft Jahrzehnte vergehen, bis die Qualität gleichzusetzen ist. Hier sei erwähnt, dass die Naturschutzverbände bereits in den frühzeitigen Planungen eingebunden wurden. Daher ist davon auszugehen, dass auch bei der Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen eine enge Einbindung stattfinden wird.
Außerdem werden Ausgleichsmaßnahmen oft in anderen Gebieten, teilweise sogar Landkreisen, durchgeführt. Dadurch ist es insbesondere den betroffenen Tierarten nicht möglich, umzusiedeln. Aber auch das Mikroklima und allgmemein die Qualität leiden dann durch die kleinere Ausdehnung.
Die Biotope sind aktuell bereits durch die Radwege im Wiesengrund teilweise zerschnitten. Durch die Neuordnung der Radwege ist eine Bündelung möglich. Die Karte zeigt violett hinterlegt, welche Radwege dadurch wegfallen würden. Insbesondere im Osten ergeben sich dadurch zusammenhängende Biotope. Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Plänen der Stadt Erlangen erst um einen Entwurf handelt und weitere Optimierungen durchaus noch möglich sein könnten.
Durch die Optimierung der Streckenführung im Bereich der Seelöcher (nach §30 BNatSchG geschützer Auwald) konnte der Abstand erhöht werden. Daher sind die Auswirkungen auf diese hochwertigen Flächen als eher gering anzusehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt werden die Auswirkungen durch Bautätigkeiten sein. Hier ist durch die Auflagen des Raumordnungsverfahrens gefordert, diese so gering wie möglich zu halten. Daher treten hier finanzielle und zeitliche Aspekte gegenüber dem Naturschutz in den Hintergrund. Auch hier erwarten wir eine enge Einbindung der Naturschutzverbände als beratende Gremien. Es gibt bereits zahlreiche Vorschläge für eine Minimierung der Eingriffe sodass wir uns bei deren Umsetzung viel Optimierungspotential erwarten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bereits viele Belange des Natur- und Artenschutzes in den Planungen berücksichtigt wurden. An beiden Enden der Talquerung wurden die Eingriffe in den Auwald durch Trassenverschiebungen erheblich verringert. Beim Grünland steckt viel Potential in der Neuordnung der Radwege und einer Optimierung der Baustellenplanung. Da die Naturschutzverbände bereits in der Vergangenheit von Beginn an eingebunden waren, ist hier auch weiterhin mit einer fruchbaren Berater- und Überwachungsrolle zu rechnen.