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Hilft Tempo 30 der Mobilitätswende?

In Eckental steht die Sicherheit der Radwege im Mittelpunkt

Sowohl die Stadt Erlangen als auch der Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) erkennen, dass es immer wichtiger wird uns umweltschonender, nachhaltiger und gesünder zu bewegen. Mit dem Fahrrad ist das gut möglich! Der Landkreis ERH startete deshalb die Erstellung eines Konzepts für den Alltagsradverkehr und verweist 2022 in einem Projektbericht auf erste sichtbare Ergebnisse. Auch in Eckental versucht man sich seit 2024 an einem Konzept für den innerörtlichen Alltagsradverkehr. Aber die Aufgabe, verbesserte Bedingungen und Sicherheit für Fahrradfahrer in den Eckentaler Ortsteilen zu schaffen, ist immens.

Ortsdurchfahrten für Radfahrende gefährlich

Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen durchziehen die Ortsteile Eschenau, Forth, Eckenhaid und Brand und Fahrradwege existieren, wenn überhaupt, nur in kurzen Abschnitten.

Die Eschenauer Hauptstraße, wegen der Fertigstellung der B2-Umgehung im Jahre 2008 auf eine Gemeindestraße herabgestuft, hat immer noch ein prognostiziertes Verkehrsaufkommen von 11250 Fahrzeugen am Tag und keinen Radweg. Die gesamte Ortsdurchfahrt von Forth, die Forther Hauptstraße, ist Bundesstraße. Ungefähr die Hälfte der Ortsdurchfahrt hat einseitig einen Fahrradweg, aber mit gefährlichen und unzureichenden Querungshilfen. Die Ortsdurchfahrt von Brand, die Brander Hauptstraße verläuft auf der Staatsstraße 2240. Es existiert größtenteils kein Radweg und das Fahren auf der Brander Hauptstraße ist für die Radfahrenden lebensgefährlich.

Ähnlich stellt sich die Situation auf der Kreisstraße ERH 11 durch Eckenhaid und Eschenau dar. Nur kurze Abschnitte mit gemeinsamen Geh - und Radweg bzw. Gehweg mit Zusatzschild „Radverkehr frei“ bieten Schutz für die Radfahrenden.

Die kurz- und mittelfristigen Ziele des Eckentaler Radverkehrskonzepts sind zwar begrüßenswert, bringen aber keinerlei Verbesserungen für die Radfahrenden entlang der Durchgangsstraßen. Im Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Erlangen-Höchstadt wird festgestellt, dass gute Mobilitätskonzepte eine gleichberechtigte Berücksichtigung aller Fortbewegungsmittel und aller Personengruppen erfordern.

https://ris.komuna.net/eckental/app/ris-dokumente 46. HFA vom 29.04.2025.pdf

https://www.erlangen-hoechstadt.de/media/16634/radverkehrskonzept-komprimiert.pdf

Somit stellt sich die Frage, ob mit Tempo 30 auch auf Durchgangsstraßen eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende kostengünstiger erreicht werden könnte.

Wirkung von Tempo 30

Tempo 30 bringt mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Der Anhalteweg ist nur halb so lange, als mit Tempo 50 und das Risiko tödlicher Verletzungen sinkt um 75 Prozent. Darüber hinaus sinkt der Verkehrslärm auf die Hälfte und Tempo 30 reduziert im Stadtverkehr den Stickoxidausstoß.

https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo_30/Infografik_Tempo-30.pdf

Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat in den meisten Fällen keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Andere Faktoren wie die Qualität der Lichtsignalprogramme, die Anzahl querender Fußgänger oder Bushalte, Parkvorgänge oder Halten in zweiter Reihe haben in der Regel einen größeren Einfluss. Die Funktion einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt.

Rechtliche Situation

Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich 50 km/h. Zwei Ausnahmen hat der Gesetzgeber zugelassen.

Wenn es sich nicht um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen oder sonstige Vorfahrtsstraßen handelt, können 30-km/h-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, im Einvernehmen mit der Gemeinde angeordnet werden.

30-km/h-Streckengebote können auf allen innerörtlichen Straßen angeordnet werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs, der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten oder aus immissionsschutzrechtlichen Gründen (mit Gutachten) erforderlich ist.

Siehe dazu https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/tempo-30-ortsdurchfahrt-bundes-und-landesstrassen/
oder https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo_30/Rechtsgutachten_Tempo30_Kommunen.pdf

Was Umgehungsstraßen bringen

Das Staatliche Bauamt Nürnberg plant eine B 2 Ortsumgehung von Forth. Im Eckentaler Rathaus sieht die Mehrheit des Gemeinderates die Lösung der Verkehrsproblematik auf der Forther Hauptstraße allein durch das über 30 Millionen teure Projekt gegeben. 

Auch die Bürgerinnen und Bürger von Unterrödel im Landkreis Roth sollten vom hohen Verkehrsaufkommen auf den Staatsstraßen 2225/ 2226 durch eine Ortsumgehung entlastet werden. 

In einem Pilotprojekt der Stadt Hilpoltstein, des Freistaates Bayern und mit Beteiligung des BUNDes Naturschutz beschloss man anstatt einer Umgehungsstraße mit Hilfe verschiedener Maßnahmen die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrenden zu erhöhen und die Lärm- und Schadstoffbelastung der Anwohner zu vermindern. Zu den konkreten Maßnahmen zählten abschnittsweise Tempo 30 mit stationärem Blitzer in der Ortsdurchfahrt, Querungshilfen (davon eine mit Ampel am Schulweg zur Bushaltestelle) und lärmmindernder Fahrbelag.

Der Planungsprozess wurde einer intensiven Bürgerbeteiligung begleitet und deshalb stieß das Konzept der innerörtlichen Verkehrsberuhigung auf große Zustimmung.

Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Unterrödel
https://roth.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/roth/Winter_2025_2026/BN_Informiert_Verkehrsberuhigung_Ortsdurchfahrt_Unterroedel_2023-10-12.pdf
https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2023/77/index.php

Fazit

Umgehungstraßen führen nur selten zur angestrebten innerörtlichen Verkehrsberuhigung. Das Beispiel Unterrödel zeigt, dass durch geeignete Maßnahmen der Bau einer Umgehungstraße vermeidbar ist. Streckenweise Begrenzung auf Tempo 30 ist dabei hilfreich und zulässig. Der politische Wille der lokalen Entscheidungsträger ist die notwendige Voraussetzung.